direkt im Gebäude des Hauptzollamtes Darmstadt
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Intrastat-Meldung

Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschriebene Meldepflicht über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit Gemeinschaftswaren.

 

Von der Meldepflicht sind Unternehmen betroffen, deren Versendungen 500.000 €, bzw. Eingänge den Wert von 800.000 € überschreiten.

 

Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten vertreten lassen.

 

Bei Interesse kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

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