Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschriebene Meldepflicht über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit Gemeinschaftswaren.
Von der Meldepflicht sind Unternehmen betroffen, deren Versendungen bzw. Eingänge den Wert von 800.000 € überschreiten.
Die Intrahandelsstatistik beruht im Wesentlichen auf zwei europäischen Rechtsverordnungen:
Diese Verordnungen sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht und werden durch nationale Gesetze ergänzt. Hierzu zählt das Bundesstatistikgesetz, das Außenhandelsstatistikgesetz und die Außenhandels-statistik-Durchführungsverordnung.
Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten vertreten lassen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
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