Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschriebene Meldepflicht über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit Gemeinschaftswaren.
Von der Meldepflicht sind Unternehmen betroffen, deren Versendungen 500.000 €, bzw. Eingänge den Wert von 800.000 € überschreiten.
Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten vertreten lassen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
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