Zolllager sind Orte, an denen Nicht-Unionswaren, die zuvor in ein Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, zollfrei gelagert werden können. Das Zolllager und das Zolllagerverfahren als
Besonderes Verfahren nach dem Unionszollrecht erfüllen im modernen Wirtschaftszollrecht eine bedeutende Aufgabe, denn sie
ermöglichen, dass eingeführte Waren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zollbelastung gelagert werden können. Dieser Suspensiveffekt verschafft dem einzelnen Unternehmen erhebliche
Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen bei einer unbegrenzten Lagerdauer. So wird für Nicht-Unionswaren, die zum Inlandsabsatz bestimmt sind, die Abgabenschuld erst im Zeitpunkt ihrer Auslagerung
fällig. Für Transitgut ergibt sich eine abgabenneutrale Situation.
Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zolllager.html
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