direkt im Gebäude des Hauptzollamtes Darmstadt
direkt im Gebäude des Hauptzollamtes Darmstadt

Zolllager

Zolllager sind Orte, an denen Nicht-Unionswaren, die zuvor in ein Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, zollfrei gelagert werden können. Das Zolllager und das Zolllagerverfahren als Besonderes Verfahren nach dem Unionszollrecht erfüllen im modernen Wirtschaftszollrecht eine bedeutende Aufgabe, denn sie ermöglichen, dass eingeführte Waren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zollbelastung gelagert werden können. Dieser Suspensiveffekt verschafft dem einzelnen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen bei einer unbegrenzten Lagerdauer. So wird für Nicht-Unionswaren, die zum Inlandsabsatz bestimmt sind, die Abgabenschuld erst im Zeitpunkt ihrer Auslagerung fällig. Für Transitgut ergibt sich eine abgabenneutrale Situation.
 

Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zolllager.html

 

Wir bieten an:

  • Abwicklung von Zollformalitäten - Einfuhr (NCTS-IN/SumA) Ausfuhr (NCTS-OUT auf fremde Bürgschaft/ABD)
  • Zolltechnische Buchungen aller Bewegungen aus Ihrem Zolllager mit ATLAS (ZLP bietet keine Lagerfläche)!
  • Führung Ihrer Bestandslisten und Erstellung monatlicher Steuerbescheide

ZLP Zoll- und Logistik GmbH
Hilpertstraße 20 a
64295 Darmstadt

06151 36078 - 66

info@zoll-logistik.de

 

 

Unsere Öffnungszeiten:

 

Mo. - Fr.:  07:00 bis 15:30 Uhr

 

Zollamt Darmstadt

Öffnungszeiten:

 

Mo. - Do.:  07:00 bis 15:15 Uhr

Fr.:            07:00 bis 14:30 Uhr

Zertifikat DE AEOF 100344

Directorate General

Customs and Taxation

European Union 2007-2024

 

Druckversion | Sitemap
© ZLP Zoll- und Logistik GmbH