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Sanktionslistenprüfung

Was bedeutet Sanktionslistenprüfung und wieso müssen Sie Ihre Adressdaten regelmäßig prüfen?

 

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden von der Europäischen Gemeinschaft auf Grundlage von Resolutionen der Vereinten Nationen Verordnungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassen. Den darin gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder, Vermögenswerte oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Das Bereitstellungsverbot gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und ist von jedermann zu beachten. Eine Nichtbeachtung stellt einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz dar und kann als Straftat geahndet werden.

 

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die regelmäßige Überprüfung ihres Adressenstammes incl. Protokollierung und umgehender Benachrichtigung bei Auffälligkeiten. Das Screening erfolgt derzeit gegen folgende Listen:

  • EU-Listen (2580/2001 Al-Qaida, 881/2002 Antiterror, 753/2011 Afghanistan)
  • GB-Treasury List (Vereinigtes Königreich)
  • UN-Liste (Vereinte Nationen 1267/1999 Antiterror)
  • US-Listen (DPL, UL, EL, SDL, DL, NL, FSE)
  • Embargolisten (20 Stück)

Bei Interesse kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

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